Der Herr von Siebenhieb greift erneut in die Schublade zu seiner rechten und holt ein kleine Flasche herraus die Rion sehr vertraut ist. Sie ist noch fast voll wurde allerdings schon einmal geöffnet.
Er stellt sie vor sich, neben das Gesetzbuch auf den Tisch.
"Ich gehe mal davon aus dass eure ist. Und ja ihr habt recht die Substanz lässt jemanden etwas Vergessen"
Dann schlägt er das Gesetzbuch auf.
"Ich zitiere Buch III Abschnitt 3 §5: Wer Substanzen vermischt die wissentlich einer Person schaden, oder solche Besitzt macht sich des Giftmischens schuldig."
Er blickt vom Buch auf.
"Da es jemandem schadet, wenn man ihm unfreiwillig eine Erinnerung auslöscht ist dieser Punkt geklärt.
Der Herr von Editixis hat die Substanz nicht verabreicht, da er sich sehr wohl der Konsequenzen bewusst war.
Desweiteren steht es euch nicht zu darüber zu Urteilen wie wir mit der Situation um die Spinne verfahren sollten.
Und.. nunja.. wenn wir solche Methoden anwenden würden wären wir wohl kein deut besser als die Spinne.
Der Junge musste nicht geschützt werden da er keinerlei Informationen über den Inhalt der Nachricht oder den Inhalt des Beutels hatte und wenn ihr ihn wirklich hättet schützen wollen hättet ihr die Nachricht selbst überbracht.
Über die Nötigung brauchen wir nicht erst zureden da diese schriftlich in dem Brief festgehalten wurde."
Er blättert ein paar Seiten vor
"Ich zitiere Buch III Absatz 1 §3: Das Gesetz ist nicht verhandelbar und Unwissenheit schützt nicht vor Strafe.
Da ihr Gestanden habt erkläre ich euch bei beiden Vergehen als Schuldig.
Das Gesetz sieht als Strafe der Nötigung 15 Stockhiebe auf die Fußsohlen und bei der Giftmischerei das trinken des eigene Sudes, eine Geldstrafe und 15 Stockhiebe auf die Hände vor.
Da niemand zu Schaden gekommen ist erlasse ich die Geldstrafe.
Das Urteil wird morgen zur Mittagszeit vollstreckt, bis dahin werdet ihr in Gewahrsam genommen.
Wollt ihr dazu noch etwas sagen?"