Verdonischer Adelsbrief

Das alte Königreich auf Pedesta.

Verdonischer Adelsbrief

Beitragvon Ardlan am Mo 29. Dez 2014, 04:12

Ich sah mich vor kurzem konfrontiert einen verdonischen Adelsbrief zu entwerfen. Nun möchte ich die Ergebnisse meiner recherchen und Überlegungen hier einmal ausbreiten, damit weitere Adlige aus Verdonia zumindest ein ähnliches Konstrukt an Brief vorzeigen können.

Ich freue mich über Fragen oder Rückmeldungen

Kris von der Fegefeuer-Orga
Ardlan
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Re: Verdonischer Adelsbrief

Beitragvon Ardlan am Mo 29. Dez 2014, 05:01

Seite 1 hat geschrieben:Wir, seine Majestät
Johann Solberg der Erste <-----wenn älter als 20 Jahre wäre "Kasimir Friedrich Eugen der Erste" der herrschende König
von Feors Gnaden
König von Verdonia und Aridon <-----Wenn älter als 25 Jahre würde das Aridon wegfallen, wenn neuer als 5 Jahre würde Neu Verdonia zukommen
haben in den geehrten Traditionen unserer durchlauchten Vorgänger das Privileg, diejenigen, die sich besonders der Ergebenheit gegenüber des Reiches und des Thrones ausgezeichnet haben mit der erhebung des Adelsstands zu belohnen, als auch anzuspornen sich dem Bilde des Standes würdig zu erweisen, insbesondere aber die Nachkömmlinge, auf welche sich der ehrenvolle Lohn der Verdienste der Ahnen vererbt, stehts ihrer Pflicht zu erinnern.


Für einen längeren Brief kann man zwischen Seite 1 und Seite 2 noch mehrere Seiten über die Taten des adligen verfassen, die zur Erhebung führten (am besten in einem ähnlichen Stil wie oben, also lange verschachtelte Sätze ;) ). Ich für meinen Teil habe darauf verzichtet.

Seite 2 hat geschrieben:Wir haben zur Belohnung seiner Verdienste, ihn
<Name vor der Erhebung(ohne Titel)>
samt seiner ehelichen Nachkommenschaft absteigenden Stammes beiderlei Geschlechter für alle künftigen Zeiten in den Adelsstand des verdonischen Reiches erhoben und ihm die Adelsbezeichnung des <Adelsräng> sowie das Lehen <Name des verliehenen Lehens> beigelegt. Wir wollen somit verordnen, dass <Anrede hängt vom Adelsrang ab>
Adelsrang + Bürgerlicher Name + von + Name des Lehens
und seine eheliche Nachkommenschaft beiderlei Geschlechts nun und künftig von Jedermann in allen rechtlichen, und adelichen Handlungen, oder Geschäften, für geadelte Persohnen gehalten, als solche geehret, und aller dem Adel gebührender Rechte, und Vorzüge teilhaftig sein sollen.


Falls kein Lehen verliehen wird entfällt natürlich jegliche Erwähnung dessen, sowie das "von". Man könnte ein "zu Verdonia" anfügen, wenn man Lehnsloser Adliger im Dienste der Krone ist.

Falls der Adlige noch besondere Privilegien zuteil bekommt, wie das Recht Recht zu sprechen oder Botschaftstätigkeiten o.ä. würden diese zwischen diese beiden Seiten kommen.

Seite 3 hat geschrieben:Jene Tugenden erwarten Wir von dem <Anrede hängt vom Adelsrang ab>
Adelsrang + Bürgerlicher Name + von + Name des Lehens

1. Sei wie ein Vater, der sich um seine Kinder kümmert.
2. Sei deinem Herrn nicht aufmüpfig!
3. Breche nicht die gelobte Treue und leiste keinen Meineid nicht!
4. Schone nicht deine Kämpfer wenn es um den Schutz deines Herrn geht!
5. Um das Wohl des Reiches zu sichern sollst du bis zum Tode kämpfen und kämpfen lassen!
6. Sage die Wahrheit!
7. Sei stetig und beharrlich, gleich einem Fels in der Brandung!
8. Benimm dich gegen Jedermann höflich und trete wohlerzogen auf!
9. Ehre, wem Ehre gebührt!
10. Du sollst dich verteidigen!

König Johann von Solberg I.<-----wenn älter als 20 Jahre wäre "Kasimir Friedrich Eugen der Erste" der herrschende König

So steht es geschrieben im Gesetzbuch des Königs von Valburg.
So sei es Gesetz in allen Landen, die vom König aus Valburg regiert werden.


Und hier noch die Verdonischen Adelsränge aus dem Gesestzbuch Verdonias:
Gesetzbuch Seite 7 hat geschrieben:§7
Folgende Adelsfolge gilt:
Titel - Anrede
König/Königin - Majestät
Herzog/Herzogin - Hoheit
Fürst/Fürstin - Durchlaucht
Graf/Gräfin - Erlaucht
Baron/Baronin - Hochwohlgeboren
Edler/Edle - Hochwohlgeboren
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